Am 16.09.2020. hat der Landtag das neue Hochschulgesetz beschlossen. Eine der zentralen Änderungen für Studierende ist die Abschaffung der Anwesenheitsplicht für Seminare. Bisherige Regelungen, nach der Studierende maximal drei Fehltermine aufweisen dürfen, sind somit rechtlich nicht mehr zulässig. Für Exkursionen, Laborpraktika, Übungen o.ä. können weiterhin Anwesenheitsplichten gelten. Das Gesetz wird Mitte Oktober in Kraft treten, womit die Regelung zum Wintersemser gültig ist.
Als Juso-Hochschulgruppe sind wir sehr froh, dass diese Änderung endlich umgesetzt wurde. Für uns ist eine Anwesenheitspflicht nicht mit einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Studium zu vereinbaren. Ebenfalls ist hiermit ein wichtiger Schritt zu einem sozialverträglichen Studium erreicht, denn Personengruppen wie Eltern, Pflegende und Studis, die aufs Pendeln angewiesen sind, können ihr Studium mit einer Anwesenheitspflicht nur schwer meistern.
Besonders bedanken möchten wir uns bei der SPD RLP bzw. der SPD-Landtagsfraktion, die dies möglich gemacht hat.
Ein Erfolg auch für uns! – Hochschulpolitik wirkt.
Seit vielen Jahren fordern wir die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in unser Wahlprogramm. Doch dabei haben wir es nicht belassen. Wir haben unsere Position unermüdlich in den entsprechenden Gremien einbracht. Politische Veränderungen sind oft ein dickes Brett, aber wir haben nicht lockergelassen. Seit den letzten 4 Jahren stellen Mitglieder unserer HSG als Mitglieder des AStA die Koordination der LandesAStenKonferenz (LAK). In dieser Rolle als Landesstudierendenvertretung haben wir die Prozesse der Hochschulgesetzesnovelle intensiv verfolgt. Zwei Positionspapiere der LAK, viele Gespräche mit den demokratischen Landtagsfraktionen und dem Ministerium, konstruktive Diskussionen mit den Hochschulleitungen in der Landeshochschulpräsidentenkonferenz und eine Anhörung im Landtag, haben nun Früchte getragen. Zusammen mit dem Engagement anderer ASten in Rheinland-Pfalz, wurde die Neuregelung maßgeblich durch das Engagement eurer gewählten Vertreter möglich. So haben unsere Genoss:innen der Juso-HSG Mainz sich ebenfalls schon lange im AStA der Uni Mainz dafür eingesetzt, und ihre Möglichkeiten vor Ort für intensive Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern genutzt.
Häufig werden wir im Wahlkampf mit dem Vorwurf konfrontiert, wir würden Dinge fordern, die man als Studi sowieso nicht ändern könne. Die Regelungen zur Anwesenheitspflicht und Regelstudienzeit sind nur zwei von vielen Beispielen, dass dies nicht stimmt. In der Hochschulpolitik kann man viel bewegen und lernen. Vorausgesetzt man hat ein langer Atem, viel Engagement, und ein bisschen Struktur. Und das bringen wir mit.
Gesetzlicher Hintergrund
Die Abschaffung der Anwesenheitspflicht ergibt sich aus §26 Absatz 2 Nummer 7 des Hochschulgesetzes sowie aus der Gesetzesbegründung:
Nach dem neunen Gesetz ist eine Anwesenheitspflicht nur zulässig, wenn „diese erforderlich ist, um das Lernziel der Lehrveranstaltung zu erreichen, insbesondere bei Exkursionen, Praktika, praktischen Übungen und Laborübungen“. Letztere Aufzählung spart Seminare klar aus.
Dass normale Seminare hierunter nicht fallen, ergibt sich ebenfalls aus der Gesetzesbegründung: „Präsenzpflichten können in der Prüfungsordnung als Prüfungsvoraussetzungen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit geregelt werden. Dabei sind die Besonderheit der einzelnen Lehrveranstaltung und das jeweilige konkrete Lernziel zu berücksichtigen. Das mit (derartigen) Lehrveranstaltungen oftmals verfolgte Lernziel der Einübung in den wissenschaftlichen Diskurs lässt sich dabei auf vielfältige Weisen und angesichts heutiger Medien nicht ausschließlich bei Anwesenheit vor Ort erreichen.“
Das bisher weithin zur Legitimation ins Feld geführte Argument, wonach das Lernziel eines Seminares nur durch die Einübung des wissenschaftlichen Diskurses vor Ort erreicht werden könne, wir somit explizit negiert.
Des Weiteren stellt die Gesetzesbegründung klar, das Anwesenheitspflichten „rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl der Studierenden dar[stellen]. Als grundrechtsrelevante Einschränkungen bedürfen sie einer gesetzlichen Ermächtigung.“
Dass die Gesetzesänderung eine Abschaffung der Anwesenheitspflicht für Seminare bewirkt, hatten ebenfalls Vertreter:innen der Regierungsfraktionen im Landtag bei der Debatte zum Gesetz deutlich betont.