Im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes hat der rheinland-pfälzische Landtag die Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19 Pandemie beschlossen. Die Regelung greift für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende, mit Ausnahme von Studierenden der Medizin und Rechtswissenschaft, welche unter Bundesgesetzgebung fallen. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für eine vergleichbare Lösung für diese ein und zeigt sich diesbezüglich optimistisch. Die wichtigste Implikation der Regelstudienzeit betrifft die Förderdauer des BAföG, welche sich um ein Semester verlängert. Aber sie hat auch Auswirkungen auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.
Unsere Mitglieder im AStA hatten als Koordinatoren der LAK-RLP die Erhöhungen der Regelstudienzeit seit April in Gesprächen mit der Landesregierung angesprochen. Außerdem hatten unsere Mitglieder im Senat durch einen entsprechenden Antrag den Druck nochmal erhöht. Wir sind sehr froh, dass sie nun landesweit über das Hochschulgesetz umgesetzt wurde. Weitere Infos in der Pressemitteilung der LAK-RLP unter https://www.lak-rlp.org/…/2020/09/LAK_PM_HochSchG_RGS.pdf .